AK Vorrat warnt vor Fluggastüberwachung

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12.02.2008

Abstimmung im deutschen Bundesrat

Die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] hat am Dienstag der Länderkammer des deutschen Parlaments empfohlen, am Freitag die deutsche Umsetzung des EU-Plans zur Totalüberwachung von Flugreisenden abzulehnen. Der AK Vorrat hat bereits angekündigt, gegen den Plan Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen.

Weitergabe an Drittstaaten

EU-Justizkommissar Franco Frattini will das Fluggast-Überwachungssystem, das die USA zum automatischen Profiling von Terrorverdächtigen einsetzen, ohne wesentliche Änderungen in der EU umsetzen.

Dabei sollen von jedem über den Luftweg einreisenden Menschen 19 persönliche Daten aus den Buchungssystemen der Fluggesellschaften an noch einzurichtende Agenturen ["Datenmittler"] übertragen werden, die dann diese Informationen an Strafverfolger weitergeben sollen - und zwar auch an solche in nicht näher definierten Drittstaaten. Außerdem will Frattini, dass die Daten 13 Jahre lang gespeichert werden.

Einer Schätzung der EU-Kommission vom Dezember 2007 wird allein die Einrichtung von Hard- und Software-Komponenten des Systems EU-weit über 600 Millionen Euro kosten. In der Zusammenfassung des Bundesrats fehlen diese heiklen Details freilich. Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx lehnt das Projekt ab.

Empfehlungen der Ausschüsse

Rechtsausschuss, Verkehrsausschuss und EU-Ausschuss des Bundesrats empfehlen den Abgeordneten der Länderkammer, erst den Rahmenbeschluss des EU-Rates über den Schutz personenbezogener Daten abzuwarten. Der Rechtsausschuss lehnt die PNR-Speicherpläne ab. Auch die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries [SPD] hatte sich kürzlich anlässlich eines Polizeikongresses in Berlin gegen den Plan ausgesprochen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU] unterstützt dagegen Frattinis Initiative.

Der Rechtsausschuss stellt im Empfehlungsdokument des Bundesrats auch fest, dass aus seiner Sicht weder im Rahmenbeschlussvorschlag noch in der Folgenabschätzung der Kommission ein Bedürfnis zur umfassenden Erfassung und Speicherung der Fluggastdaten zur Terrorbekämpfung gegeben sei. Außerdem hätten die Bürger keine Möglichkeit, die unter ihrem Namen angelegten Datensätze einzusehen.

Geheimdienstler benachteiligt

Der Innenausschuss stellt fest, dass die von der Kommission beabsichtigte Speicherfrist von 13 Jahren über die in Deutschland übliche Polizeidaten-Speicherfrist von zehn Jahren hinausgehe, und empfiehlt eine Frist von drei Jahren für die aktive Bereithaltung und eine Frist von sieben Jahren für die Archivspeicherung der PNR-Daten.

Der Innenausschuss bemängelt auch, dass die "Interessen der Nachrichtendienste" vom Vorschlag der Kommission nicht berücksichtigt worden seien. Er meint, dass der Vorschlag die Übermittlung der PNR-Daten "nur" an die Polizeibehörden, nicht aber an Geheimdienste vorsehen würde. Gerade die Nachrichtendienste hätten aber großes Interesse an den PNR-Daten.