Griechenland wegen Spielverbots vor EuGH
Die oberösterreichische funworld AG - mit ihrer Marke "Photo Play" nach eigenen Angaben Marktführer bei Touch-Screen-Spielterminals - hat Griechenland wegen eines umstrittenen Spielverbots vor den Europäischen Gerichtshof [EuGH] gebracht.
Das griechische Parlament hatte im Sommer 2002 einstimmig ein Verbot verabschiedet, an öffentlichen und privaten Orten einschließlich der Räumlichkeiten, die Internet-Dienstleistungen anbieten, elektrische, elektromechanische und elektronische Spiele zu installieren und zu betreiben.
Damit sind nicht nur "sozial bedenkliche" Glücksspielautomaten, sondern auch harmlose Spiele ohne Gewalt, Pornografie und Glücksspiel verboten worden.
Photo-Play-Spielterminals stehen in 46 Ländern weltweit. Von der Gesetzesänderung in Griechenland seien rund 1,5 Mio. griechische Photo-Play-Spieler betroffen.
Touchscreen-Spielterminals gehen onlineGriechenland trotz Kommissionsrüge untätig
Der griechische Partner von funworld, JVH Hellas, brachte daher eine Binnenmarkt-Beschwerde bei der EU-Kommission ein, parallel dazu wurde eine Beschwerde vom EU-Büro der österreichischen Wirtschaftskammer an den zuständigen Sachbearbeiter in der EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, übermittelt.
Die Kommission beschloss daraufhin, Griechenland vor dem EuGH wegen des Gesetzes zur Rechenschaft zu ziehen, da es nicht mit dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und der Niederlassungsfreiheit vereinbar sei.
Zudem sei - weil das Gesetz nicht im Entwurfstadium offiziell mitgeteilt wurde - eine EU-Richtlinie verletzt worden.
Griechenland sei trotz der Zusage im Anschluss an die Stellungnahme der Kommission, das Gesetz zu ändern, bisher untätig geblieben.
