Keine Privatkopien mehr für Dritte
Privatkopien von Musiktiteln sollen nur noch vom eigenen Original hergestellt werden dürfen. Diese und zwei weitere Regelungen will der deutsche Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft umgesetzt wissen: Privatkopien dürfen nicht mehr für Dritte, sondern ausschließlich für den User selbst erstellt werden.
Die Programme von Rundfunk und Internetradios dürfen nur noch zum zeitversetzten Hören gespeichert werden.
Außerdem fordern die Phonoverbände eine Modifizierung des Senderechts im Rahmen der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, an der die Bundesregierung derzeit arbeitet.
Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt, kommentierte die Forderungen folgendermaßen: "Die Regelungen der Privatkopie werden immer stärker ausgenutzt. Damit die Musikwirtschaft auch in Zukunft in funktionsfähigen Märkten agiert, ist eine Kopiererlaubnis auf die wirklich privaten Interessen zu begrenzen. Der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes muss diese Gedanken aufnehmen, wenn er der technischen Entwicklung nicht permanent nachhinken will."
Deutschland führt Musikmarktverluste anExklusivrechte für neue Medien
Die Phonographische Wirtschaft fordert weiters das Verbot intelligenter Aufnahmesoftware mit der Möglichkeit der automatischen Speicherung einzelner Werke - etwa in digitalen Videorekordern. Außerdem steht eine Änderung des Senderechts im Urheberrechtsgesetz bevor.
Künstler und Tonträgerhersteller sollen das Exklusivrecht für Übertragungsformate jenseits des klassischen Hörfunks erhalten. So können sie selbst entscheiden, ob und wie sie ihre Titel in den neuen Medien bereitstellen wollen.
Mit diesen Regelungen setzt die Phonowirtschaft ihre restriktive Politik gegen illegale Filesharer fort, gegen die unermüdlich vorgegangen wird.
