02.11.2004

ONLINE-AUKTION

EBay im Visier der Datenschützer

Eine neue Datenschutzerklärung für die Kunden des Internetauktionshauses eBay sorgt für Unmut bei den österreichischen Datenschützern. Wie die Arge Daten in einer Aussendung am Dienstag kritisierte, seien in dem seit Anfang November veröffentlichten Text besonders die Ermächtigungen zur Datennutzung und Datenweitergabe ausgeweitet worden.

Die Datenempfänger innerhalb des Konzerns würden zwar in einer eigenen Liste vollständig aufgezählt, in vielen Fällen wanderten die Daten aber in die USA, warnte die Vereinigung. Dort gebe es keine ausreichenden Datenschutzregeln.

Auch werde der Nutzer über den genauen Zweck von Cookies auf der eBay-Site nicht so aufgeklärt, wie dies gemäß der EU-Richtlinie "Datenschutz in der Telekommunikation" verlangt werde. Der Sinn dieser Daten, die über die Cookies am Rechner des Nutzers abgelegt werden, werde vielmehr nur beispielhaft aufgezählt:

Während der Zweck zur "Begrüßung des Mitglieds mit eBay-Namen" ausführlich in der Erklärung enthalten sei, würden weitere Gründe, wie "systematisch Surf-, Biet- und Angebotsverhalten zu analysieren und nach 'verdächtigen' Handlungen auszuspähen", nicht ausdrücklich erwähnt, so die Arge.

"Freibrief" bei Datenweitergabe

Damit könne das Konsumverhalten, aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Teilnehmer analysiert werden. Im Sinne einer "Stöberfahndung" könne nach verdächtigem Verhalten gesucht werden. Arge-Obmann Hans Zeger sieht darin eine Umkehr rechtsstaatlicher Prinzipien.

Einen "völligen Freibrief" sieht die Vereinigung bei der Datenweitergabe an Unternehmen, Personen und Behörden zur Verfolgung deren Rechte: Unter anderem soll nach der neuen Erklärung einem von eBay geschaffenen Verein, schon vor allfälligen Gerichtsverfahren Daten übermittelt werden.

Damit schaffe der "Internetflohmarkt" eine Parallelgerichtsbarkeit, kritisierte Zeger. In Österreich würde diese Datenschutzerklärung "mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht vor Gericht bestehen", so die Arge.