Videoüberwachung gegen Kleinkinder
Die Stuttgarter Volksbank hat eine Kundin per Videoüberwachung ermittelt und ihr Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Ihre kleine Tochter hatte das Foyer einer Bankfiliale verschmutzt. Die Bank wehrt sich. Die Mutter habe nichts dagegen unternommen, dass sich ihr Kind im Foyer erleichtert hat.
Die Kundin war im Dezember 2007 mit ihrer dreieinhalbjährigen Tochter bei der Volksbank-Filiale in Stuttgart-Degerloch gewesen, um Geld abzuheben, wie die "Stuttgarter Zeitung" am Dienstag berichtete.
Das Kind war demnach kurz zuvor in einen Hundehaufen getreten und hinterließ Verschmutzungen auf dem Steinboden der Bankfiliale. Die Bank habe schließlich mit Hilfe der Videoüberwachung Name und Adresse der Kundin ermittelt und ihr eine Rechnung über 52,96 Euro für die Reinigung geschickt.
Update: Dementi der Bank
Die Bank hat in Folge des Berichts am Dienstag eine Stellungnahme an die Zeitung geschickt, der zufolge das Kind die Verschmutzungen selbst angerichtet haben soll. Es sei auf den Aufnahmen zu sehen, dass das Kind sich erleichtert habe, die Mutter habe dies bemerkt.
Wie auch immer: Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Stuttgarter Innenministerium bezweifelt dem Bericht zufolge die Rechtmäßigkeit des Vorgehens. Überwacht werden dürften öffentlich zugängliche Räume nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke, hieß es.
Behörden prüfen Zulässigkeit
Üblicherweise sei dieser Zweck bei Banken und Sparkassen die Verfolgung von Straftaten, sagte der Leiter der Aufsichtsbehörde, Günter Schedler, der "Stuttgarter Zeitung". Eine solche liege in diesem Fall aber eindeutig nicht vor. Außerdem sei es fraglich, ob die Bank ihre Kundendaten habe durchsehen dürfen, um den Namen und die Adresse der Kundin zu ermitteln, die zu der fraglichen Zeit Geld an dem Automaten abgehoben hatte.
"Auch in diesem Punkt haken wir nach", sagte Schedler. "Wir nehmen den Vorgang zum Anlass, die Praxis der Bank grundsätzlich zu überprüfen."
Auf Anfrage der "Stuttgarter Zeitung" sagte Banksprecherin Isabell Sprenger, ihre Bank sehe in dem Vorgang "grundsätzlich kein Problem". Die Beobachtung der Räume und die Auswertung des Bildmaterials seien zur Wahrnehmung des Hausrechts zulässig. Dieses werde auch häufiger angewendet, weil es immer wieder Fälle von Vandalismus gebe.
(AFP)
