T-Mobile und mobilkom halten an Gebühr fest
Im Zuge der für 16. Oktober 2004 geplanten Einführung der mobilen Rufnummernportabilität, die Handykunden eine Mitnahme der Rufnummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel ermöglicht, hält T-Mobile Austria an der geplanten Verrechnung einer Abmeldegebühr - in der Branche auch "Fluchtsteuer" genannt - von bis zu 40 Euro fest.
Die Gebühr für Kunden, die zu einem anderen Betreiber wechseln, wird zwischen 20 und 40 Euro liegen, sagte T-Mobile Austria-Sprecherin Manuela Bruck.
Die Gebühr sei gerechtfertigt, zumal der Kunde auch bei einem Wechsel zu einem anderen Betreiber im Netz von T-Mobile bleibe und von dort weitergeroutet werde, erläuterte Bruck.
Abmeldegebühr "rechtlich gedeckt"
Dass die Verrechnung einer Abmeldegebühr einen Eingriff in die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstelle und für den Kunden daher
ein außerordentliches Kündigungsrecht entstehe, wie von tele.ring
kolportiert, sehe man bei T-Mobile nicht so. Die Abmeldegebühr sei
"rechtlich gedeckt", betonte Bruck.

Gebühr darf nicht "abschreckend" sein
Der Regulator legt die Höhe der Gebühr, die laut Verordnung "nicht abschreckend" sein darf, erst im Juli 2005 rückwirkend fest. Telekomregulator Serentschy hatte zuletzt als "Richtwert" für die Abmeldegebühr 8 Euro empfohlen.
Auch die Mobilkom bleibt bei der Abmeldegebühr zwischen 20 und 40 Euro. Diese Gebühr sei gerechtfertigt auf Grund des getätigten Investitions-, Administrations- und Verwaltungsaufwandes, so Mobilkom-Sprecherin Ursula Novotny.
Die Handynetzbetreiber haben in die Implementierung der Rufnummernmitnahme mehrere Millionen Euro investiert. tele.ring nannte heute als Investitionssumme 1,5 Mio. Euro, bei der Mobilkom handelt es sich um einen niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag.