17.04.2000

HINTERGRUND

Bildquelle: ORF

Codename "organisierte Krimininalität"

Auf der heute zu Ende gehenden UNO-Konferenz zur Prävention von Kriminalität soll eine Abschluss-Deklaration zur Schaffung eines globalen Rechtshilfe-Abkommens beschlossen werden.

Was unter dem "Kampf gegen die organisierte Kriminalität" genau zu verstehen ist, hat der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit in Österreich, Erich Buxbaum, so auf den Punkt gebracht: Da der organisierten Kriminalität "modernste Mittel zur Verfügung stehen", sei es "besonders wichtig, möglichst umfangreich in ihre Kommunikationsschienen einzudringen".

"Kampf gegen Menschenhandel"

Auch die Methoden der Öffentlichkeitsarbeit sind weitgehend gleich geblieben. Im Zentrum der Konferenz, in der es vor allem um grenzüberschreitende Überwachung und internationalen Datenaustausch unter den Polizeibehörden geht, steht der Kampf gegen den "internationalen Menschenhandel, speziell was Frauen und Kinder anbetrifft".

In einem internen Protokoll der Ratsgruppe "Polizeiliche Zusammenarbeit" [Dokumentennummer DGJHA B/1/TB D99], das der FutureZone vorliegt, wird die EU-Kommission zum Punkt "Interception of Telecommunications" mit folgender Empfehlung an die Polizeidelegationen [sinngemäß] so zitiert:

Die UN-Konferenz fügt sich so nahtlos in ein Bild, das auf den verschiedensten internationalen Ebenen gleich aussieht.

Die "gesetzlich ermächtigten Behörden" [LEAs = Law Enforcement Agencies] verlangen direkten und grenzüberschreitenden Zugriff auf alle digitalen Netze - und weltweit werden die Weichen dafür gestellt.

Rechtshilfe-Übereinkommen

Ein kurz vor seiner Verabschiedung durch den EU-Ministerrat stehendes EU-Rechtshilfe-Übereinkommen räumt den ermächtigten Behörden bis zu zwölf Tage lang grenzüberschreitende Überwachungsmaßnahmen ein.

Mehr darüber in den related Links.