Data-Retention-Verfahren geteilt

deutschland
30.01.2008

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass beide Senate für die anhängigen Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung zuständig sind. Der AK Vorrat ist mit der Arbeitsteilung zufrieden und zeigt sich optimistisch.

Wie die Presseabteilung des Gerichts am Mittwoch mitteilte, sind die anhängigen Beschwerden gegen die Vorratsspeicherung sämtlicher Telefonie- und Internet-Verbindungsdaten [Data-Retention] auf beide Senate des Gerichts verteilt worden.

Das habe der dafür zuständige Sechserausschuss des Gerichts entschieden.

Beschwerden von Bürgern und Polit-Profis

Der Erste Senat wird sich demnach um die Verfassungsbeschwerden der Gruppe um den FDP-Politiker Burkhard Hirsch und um die "Massenverfassungsbeschwerde" des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung kümmern.

Der zweite Senat wird die Verfassungsbeschwerden bearbeiten, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Der Entscheidung ging ein fast einmonatiger Streit im Gericht voran, welcher der beiden Senate den Fall bearbeiten darf.

AK Vorrat optimistisch

Patrick Breyer, Sprecher der Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Anfang Jänner die Verfassungsbeschwerde im Namen mehrerer tausend Bundesbürger eingereicht hat, weist in einer ersten Reaktion gegenüber ORF.at darauf hin, dass der AK Vorrat schon in seiner Beschwerdeschrift von der Zuständigkeit des Ersten Senats ausgegangen sei.

Generell zeigt Breyer sich optimistisch. Die Rechtsprechung des Ersten Senats zu Themen wie Volkszählung, Rasterfahndung und Abfrage von Verbindungsdaten sei konsistent. Breyer: "Dass derselbe Senat nun über die Vorratsdatenspeicherung entscheidet, lässt erwarten, dass das Gesetz an der bisherigen, bewährten Rechtsprechung gemessen wird. Der Erste Senat hat in den letzten Jahren mehrere fundamentale Entscheidungen zum Schutz unserer Freiheitsrechte getroffen."