BKA-Chef will Priester doch nicht abhören

deutschland
23.01.2008

Jörg Ziercke, Präsident des deutschen Bundeskriminalamts [BKA] will nun im Rahmen der geplanten Verschärfung der Sicherheitsgesetze das Abhören von Abgeordneten, Verteidigern und Priestern doch nicht erlauben.

"Es gibt Vorschriften in der Strafprozessordnung, die den besonderen Schutz bestimmter Berufsgruppen vorsehen. Das muss gewahrt werden", sagte Ziercke am Mittwoch am Rande einer Messe in Hannover.

Bischof droht mit Widerstand

Kritik kam auch vom katholischen Augsburger Bischof Walter Mixa. "Der Gedanke, dass die Beichte hinsichtlich ihrer Vertraulichkeit nicht absolut geschützt sein könnte, ist geradezu unerträglich", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" [Donnerstag-Ausgabe] laut Vorabbericht. Das Beichtgeheimnis sei in Deutschland durch das Reichskonkordat umfassend geschützt.

Das Reichskonkordat wurde 1933 zwischen dem Vatikan und dem von den Nationalsozialisten regierten Deutschen Reich abgeschlossen. Es regelt die Beziehungen der katholischen Kirche zum deutschen Staat und ist auch für die Bundesrepublik Deutschland gültig.

Forderung nach Online-Durchsuchung

Im Falle des Konkordatsbruches müsse die Politik "mit dem breitesten und entschiedensten Widerstand der Kirche rechnen". Einem Referentenentwurf des Innenministeriums zufolge soll das Abhören von Abgeordneten, Verteidigern und Priestern künftig bei Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit möglich sein. Die SPD lehnt diese Forderung ab. "Das ist mit uns nicht abgestimmt", hatte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz erklärt. "Wir werden uns das nicht zu eigen machen."

Die Forderung, den Ermittlungsbehörden verdeckte Online-Durchsuchungen zu ermöglichen, bekräftigte Ziercke. "Ohne die Online-Durchsuchung gibt es Räume, in denen man sich durch Verschlüsselung vor Strafverfolgung schützen kann. Das kann nicht im Sinne der Strafverfolgung in einem Rechtsstaat sein", sagte Ziercke. Bei schwerwiegenden Straftaten müsse der Staat in der Lage sein zu handeln. Das Bundesverfassungsgericht will noch im Frühjahr urteilen, ob und in welcher Form Computer-Razzien zulässig sind.

(Reuters)