Provider nicht für Web-Inhalte haftbar

deutschland
23.01.2008

Pornoanbieter scheitert mit Forderung nach Sperre von Google

Ein Internet-Provider ist grundsätzlich nicht verantwortlich für den Inhalt von Websites, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts hervor [Az: 6 W 10/08].

Google als Pornokonkurrent

Ein Anbieter von zulässigen pornografischen Leistungen hatte versucht, einen großen Provider über eine einstweilige Verfügung zu verpflichten, für dessen Kunden die Website Google.de und Google.com zu sperren. Er begründete das damit, dass über diese beiden Suchmaschinen ungehindert Seiten mit anderen pornografischen Inhalten aufgerufen werden können. Darin sah der Anbieter für sich eine Wettbewerbsbehinderung.

Das Landgericht hatte die einstweilige Verfügung zurückgewiesen, eine Entscheidung, die das Oberlandesgericht bestätigte. Der Provider sei als bloßer Vermittler von Websites nicht für Wettbewerbsverstöße verantwortlich, die auf den Seiten der Suchmaschine begangen würden.

Außerdem könne der Provider die Forderung des Anbieters nur erfüllen, wenn er die Seiten der Suchmaschinen vollständig für alle seine Kunden sperre. Das sei aber nicht zumutbar, da Google aus der Sicht der Internet-Nutzer unverzichtbar sei. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(dpa)