14.04.2000

RAT & UNTAT

Bildquelle: APA

Datenschutz und Datenklau in AT

Bei der heutigen Sitzung des Datenschutzrats wurde der von der FPÖ entsandte Verfassungsrechtler Herbert Haller zum neuen Präsidenten des Datenschutzrates bestellt. Hallers Wahl erfolgte mit elf von 18 Stimmen als Drei-Parteien-Einigung ohne Gegenstimmen und brachte eine recht umfangreiche Drei-Parteien-Personalrochade mit sich.

Der bisherige Präsident Water Strutzenberger [SPÖ] schied aus, Stellvertreter Herwig Raab [FPÖ] machte dem neu in den Datenschutzrat eingezogenen SPÖ-Mann Hannes Jarolim Platz, nur Harald Wögerbauer [ÖVP] behielt seinen bisherigen Posten als Stellvertreter bei.

SPÖ: "Bedauerlich"

Neo-Datenschutzratsmitglied Hannes Jarolim fand es "bedauerlich, dass die Wahl von den neuen Regierungsparteien zu einem Politikum gemacht und mit demütigenden Weisungen des Bundeskanzlers Schüssel gegenüber einem hochrangigen Beamten seines Hauses in diesem Gremium eine Mehrheit für FPÖ und ÖVP hergestellt wurde".

Die SPÖ werde "dem mit Stimmen von FPÖ und ÖVP gewählten neuen Vorsitzenden Prof. Haller das Vertrauen zunächst schenken und beobachten, ob er die Sachen des Datenschutzes vor das Regierungsinteresse und das Interesse der Wirtschaft stellen wird", so Jarolim am Freitag.

Herausforderung Sicherheitspolizeigesetz

Die erste große Herausforderung des Datenschutzrates und seines neuen Vorsitzenden wird bei der nächsten Sitzung am 19. Mai 2000 erfolgen: Erarbeitung einer Stellungnahme zu den Regierungsbeschlüssen betr. Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz und Entwurf für ein Militärbefugnisgesetz. "Gerade diese Rechtsbereiche stellen eine besonders sensible Materie für den Datenschutz dar", schloss Jarolim.

Datenklau-Affäre

In der Wiener "Datenklau"-Affäre ist am Freitag im Straflandesgericht der letzte noch ausständige Detektiv verurteilt worden, der gegen Bezahlung von einem Interpol-Beamten jahrelang zum Teil hochsensible Auskünfte erhalten hat. "Es hat angefangen damit, dass es immer länger gedauert hat, bis man die Anfragen auf regulärem Weg beantwortet bekommen hat", erklärte dazu der 54-jährige "Berufsschnüffler".

Daher habe er als ehemaliger Polizist begonnen, den Kontakt zum im Innenministerium beschäftigten Herbert Z. zu nützen. "Es war ja teilweise eine Frage der Existenzbedrohung", machte Verteidiger Peter Paul Wolf geltend. Hätte sein Mandant sich nicht zu helfen gewusst, wären ihm seine Klienten davongelaufen.

Zehn Monate bedingt

Zehn Monate bedingt sowie eine Geldbuße von 90.000 ATS [6.541 Euro] lautete damals das Urteil über den Polizisten, der unter anderem den EKIS-Computer zur Weitergabe personenbezogener Daten missbraucht hatte.

Dagegen meldete der Staatsanwalt allerdings Berufung an: Er möchte für den Polizisten eine mehr als einjährige bedingte Haftstrafe erwirken, da damit automatisch dessen Amtsverlust verbunden wäre.