Deutschland verschärft Urheberrecht
Wer in Deutschland künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert laut "Computerbild" künftig bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.
Im deutschen Bundesinnenministerium wurde ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Urherberrechtes vorgestellt.
Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulhöfe kriminalisieren", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor", erklärte die Ministerin.
Strafmaß in Österreich
In Österreich droht Raubkopierern bei Verstößen gegen das UrhG
neben zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen strafrechtlich eine
Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten - bei Gewerbsmäßigkeit bis
zu zwei Jahren - und eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagsätzen.
Österreich: Was das neue Urheberrecht bringtPrivater Download straffrei
"Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht," so die Ministerin weiter.
"Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadenersatzansprüchen rechnen."
Die Änderung des Gesetzes wird voraussichtlich Mitte 2005 in Kraft treten.
