Amazon-Gutscheine sind länger gültig
Gesetzliche Frist von drei Jahren
Der Online-Händler Amazon darf Geschenkgutscheine einer deutschen Gerichtsentscheidung zufolge nicht nach einem Jahr verfallen lassen. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht München am Donnerstag.
Die Richter sahen keinen Grund, warum die gesetzliche Frist von drei Jahren unterschritten werden könne und wiesen die Berufung von Amazon gegen ein früheres Urteil des Landgerichts München ab. Dem Internet-Händler entstehe kein übermäßiger Verwaltungsaufwand, der es rechtfertigen würde, den gesamten Wert verfallen zu lassen, argumentierten die Richter.
Amazon hatte Geschenkgutscheine generell nach einem Jahr für ungültig erklärt und das mit großem Verwaltungsaufwand begründet.
Konsumentenschützer klagten
Konsumentenschützer hatten den Online-Händler zunächst abgemahnt, die entsprechende Klausel über die kurze Geltungsdauer zu widerrufen. Dem kam das Unternehmen aber nicht nach, worauf diese klagten und vor dem Landgericht München im vergangenen Jahr Recht bekamen.
Amazon ließ sich vorerst offen, ob gegen die neuerliche Entscheidung vorgegangen werden soll.
(APA | AP)
