14.04.2000

RECHT.DE

Deutsches E-Commerce-Gesetz verabschiedet

Der deutsche Bundestag hat gestern Abend ein Gesetz zum Verbraucherschutz beim elektronischen Handel im Internet verabschiedet.

Das neue Gesetz schütze alle, die im Internet Waren und Dienstleistungen bestellen und bezahlen wollten, sagte der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Grüne, Volker Beck.

Für Internet-Firmen ist darin eine ausführliche Informationspflicht vorgeschrieben. Dadurch soll die Rechtssicherheit im Online-Handel verbessert und das Vertrauen in den elektronischen Handel gestärkt werden.

Das mit der rot-grünen Mehrheit sowie mit Stimmen der PDS verabschiedete Gesetz erlaubt Verbrauchern unter anderem, im Internet bestellte Lieferungen 14 Tage lang auf Kosten des Anbieters zurückzusenden.

Waren, die ohne Bestellung geliefert wurden,

brauchen nicht zurückgeschickt oder aufbewahrt zu werden. Die Anbieter müssen über ihre Identität, ihre Leistungen und ihre Lieferbedingungen umfassend informieren.

Wenn Dritte die Daten von Kreditkarten missbrauchen, sollen laut Gesetzesvorschlag künftig die Banken haften. Die Klagerechte der Verbraucherverbände werden zudem erweitert.