Zuständigkeitsstreit über Data-Retention

deutschland
17.01.2008

Im deutschen Bundesverfassungsgericht herrscht zwischen den beiden Senaten Uneinigkeit darüber, wer die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung bearbeiten soll.

Die beiden Senate sind uneins über die Zuständigkeit für das Verfahren zur massenhaften verdachtsunabhängigen Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten. Der für solche Konfliktfälle zuständige Sechserausschuss des Karlsruher Gerichts will bis spätestens Anfang Februar entscheiden, bei welchem Senat der Fall landet.

Zahlreiche Beschwerden anhängig

Das teilte die Sprecherin des Gerichts am Donnerstag in Karlsruhe mit. Inzwischen liegen rund zweieinhalb Dutzend Verfassungsbeschwerden gegen das Anfang Jänner in Kraft getretene Gesetz vor. Die größte unter ihnen ist jene der Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit mehr als 30.000 Unterstützern. Zu den weiteren Klägern gehören die FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Für die Zuständigkeit entscheidend ist der inhaltliche Schwerpunkt des Verfahrens: Liegt er beim Datenschutz, dann wäre der Ende März ausscheidende Richter Wolfgang Hoffmann-Riem vom Ersten Senat - beziehungsweise sein Nachfolger - als "Berichterstatter" zuständig. Steht dagegen die - mit der Speicherpflicht umgesetzte - EU-Richtlinie im Mittelpunkt, würde das Verfahren im Zweiten Senat bei Udo Di Fabio landen. Dritte Möglichkeit ist die Zuordnung zum Strafprozessrecht, womit Rudolf Mellinghoff vom Zweiten Senat zuständig wäre.

Der Sechserausschuss besteht aus je drei Richtern der beiden Senate. Bei einem Patt gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.

Nach dem umstrittenen Gesetz müssen die Daten aller Verbindungen über Festnetz, Handy und E-Mail sowie die Standortdaten von Mobiltelefonen über einen Zeitraum von sechs Monaten von den Providern gespeichert und den Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten zur Verfügung gestellt werden.

(dpa)