12.04.2000

SILENCE

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Provider für illegale Soundfiles verantwortlich

Die "Financial Times Deutschland" [FTD] berichtet von einem Prozess gegen AOL, in dem ein deutsches Gericht Providern die Verantwortung für illegal kopierte Musik-Dateien, die über ihre Sites zugänglich gemacht werden, gibt.

Danach hat in einem Musterprozess gegen AOL ein Gericht erstmals in Deutschland die Haftung von Online-Diensten für die Verbreitung unlizenzierter Musikaufnahmen festgestellt [Az: 7 0 3625/98].

"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz", sagte der Sprecher der Verwertungsgesellschaft GEMA, Hans-Herwig Geyer, zum Urteil.

In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um "ein so genanntes Musik-Soundforum", AOLs. Von dort aus konnten "AOL-Nutzer Musik-Files unkontrolliert herauf- und herunterladen", heißt es in der Urteilsbegründung.

Unter den Musiktiteln befanden sich auch MIDI-Files. Einer der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland, die Hit Bit Software GmbH, zog 1998 vor Gericht und verlangte Schadenersatz in sechsstelliger DM-Höhe.

Provider-Haftung

Fraglich ist, ob das Urteil in der Berufung halten würde.

Gemäss § 5 Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz [IuKDG] sind nämlich Diensteanbieter nur "für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung. Verpflichtungen zur Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt, wenn der Diensteanbieter unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses [...] von diesen Inhalten Kenntnis erlangt und eine Sperrung technisch möglich und zumutbar ist."