FDP-Politiker gegen "Generalverdacht"

Data-Retention
02.01.2008

FDP-Politiker sind zuversichtlich, dass die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Daten vom deutschen Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Die SPD signalisiert unterdessen grünes Licht für die Online-Durchsuchung.

Die Bevölkerung werde "unter Generalverdacht gestellt" und die Grenzen der Verfassung überschritten, wenn alle Kommunikationsdaten ohne Verdacht für ein halbes Jahr gespeichert würden, sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel der "Leipziger Volkszeitung" vom Mittwoch.

FDP-Rechtsexperte Max Stadler geht in der "Financial Times Deutschland" [Mittwoch-Ausgabe] ebenfalls davon aus, "dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung aufheben wird".

Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms, auch von der FDP, kritisierte das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Gesetz gegenüber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" ebenfalls als verfassungswidrig.

Trauerzug für Privatsphäre

Am Montag hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, unterstützt von 30.000 Bürgern, Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag auf sofortigen Stopp der Datenspeicherung eingelegt.

Die ganze Woche über ruft der Arbeitskreis zu Protestkundgebungen auf: Für Mittwoch wurde ein Trauermarsch in Kassel angesetzt, am Donnerstag wird der dafür besorgte Sarg durch Frankfurt am Main getragen.

Am Sonntag soll in München anlässlich einer Rede des deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble [CDU] zum Thema "Was zählt, ist Sicherheit" demonstriert werden.

Solms ist einer der 30.000 Kläger, die das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen wollen. Ob das Gericht noch diese Woche über den Eilantrag entscheiden wird, stand am Mittwochvormittag noch nicht fest.

SPD will Online-Durchsuchung zustimmen

Während sich rund um die Vorratsdatenspeicherung weiter Widerstand regt, scheint die geplante Online-Durchsuchung bei der SPD zunehmend auf fruchtbaren Boden zu fallen.

Nach den Worten von Fraktionschef Peter Struck will die SPD der umstrittenen Online-Durchsuchung von Privatcomputern zustimmen, wenn das Bundesverfassungsgericht dafür grünes Licht gibt.

"Wenn Karlsruhe Online-Durchsuchungen nicht für verfassungswidrig hält, werden wir sie auch einführen - mit den Einschränkungen, die das Gericht fordert", so Struck zum "Stern". Die Sicherheitsbehörden hätten "überzeugend dargelegt", dass viele Terroraktivitäten übers Internet koordiniert würden. Die Entscheidung des Gerichts wird im Frühjahr erwartet.

(dpa | AFP)