Online-Apotheke darf weiter verkaufen
Im Streit über den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten hat die Online-Apotheke DocMorris in Deutschland einen Etappensieg erzielt.
Der Bundesgerichtshof [BGH] in Karlsruhe hob am Donnerstag ein Urteil des Kammergerichts Berlin auf, das den Arzneiversand aus den Niederlanden untersagt hatte.
Das Gericht soll nun erneut prüfen, ob DocMorris dem deutschen Niveau entsprechende Sicherheitsstandards beachtet.
Dabei komme es nicht nur auf die Rechtslage in den Niederlanden, sondern auch auf die tatsächlichen Verhältnisse an, betonte der BGH. Verschreibungspflichtige Medikamente machen rund 90 Prozent aller Bestellungen bei DocMorris aus.
Auch der größte Online-Händler Amazon hatte zuletzt überlegt, in das Medikamentengeschäft einzusteigen.
Deutsche Standards
Im Mittelpunkt des Prozesses steht eine Bekanntmachung des deutschen Gesundheitsministeriums, wonach der Versandhandel in den Niederlanden deutschen Standards entspricht. DocMorris gehört mehrheitlich zum Stuttgarter Pharmahändler Celesio.
Für den seit Anfang 2004 liberalisierten Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland hatte das Ministerium im Mai 2005 eine Liste jener Länder veröffentlicht, deren Sicherheitsbestimmungen denjenigen in Deutschland entsprechen.
In dem Karlsruher Rechtsstreit geht es nun um die Frage, ob diese Liste für die Justiz verbindlich ist.
(AFP)
