D: SPD sagt Ja zur Online-Durchsuchung

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15.12.2007

Soll aber keine "staatliche Peepshow" werden

Die SPD hat ihre Zustimmung zur umstrittenen Online-Durchsuchung in Aussicht gestellt, wenn das Bundesverfassungsgericht dazu im Frühjahr Leitlinien aufgestellt hat.

Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter könne das BKA-Gesetz fertiggestellt werden, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, der SPD-Politiker Sebastian Edathy, der "BZ am Sonntag".

Gerichtsentscheid abwarten

Er erwarte von der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts kein grundsätzliches Nein zur Online-Durchsuchung, sondern Leitlinien für Umfang und Voraussetzungen eines solchen Eingriffs.

"Die SPD war nie prinzipiell dagegen. Aber weil es hier um rechtliches Neuland geht, wollen wir die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu abwarten", bekräftigte Edathy die Haltung seiner Partei.

Auch die Wohnraumüberwachung, der sogenannte Große Lauschangriff, solle wieder praktikabel geregelt werden. Wie bei der Online-Durchsuchung sollten auch hier Richter die Auswertung übernehmen, sobald die Privatsphäre eines Verdächtigen betroffen sei, sagte Edathy. Dazu solle beim Abhören ein Richterband mitlaufen.

Nicht für Bagatelldelikte

Die Online-Durchsuchung dürfe nur gegen den internationalen Terrorismus und den Menschenhandel angewandt werden, nicht aber gegen Bagatelldelikte. Außerdem müsse es einen Richtervorbehalt geben und der Kern der Privatsphäre geschützt bleiben. "Es wird keine staatliche Peepshow geben, der gespeicherte Liebesbrief bleibt für die Ermittler tabu", sagte er.

Die SPD blockiert das BKA-Gesetz, in dem die Online-Durchsuchung verankert werden soll, seit Monaten. Sie hält eine Regelung vor dem Entscheid der Karlsruher Richter für unsinnig. Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich im Frühjahr urteilen, ob und in welcher Form die Computer-Razzien zulässig sind.

(Reuters)