Berliner Innensenator kritisiert BKA
"Terrorverdächtige auf dem Klo filmen"
Berlins Innensenator Ehrhart Körting [SPD] hat die Vorschläge des Bundeskriminalamts [BKA] zum "Großen Spähangriff" und zur vorbeugenden Telefonüberwachung der Polizei scharf kritisiert.
"Mit der vorbeugenden Telefonüberwachung versucht das BKA, die Aufgaben des Verfassungsschutzes mit zu übernehmen, den an die Wand zu drücken und zu sagen, wir brauchen keinen Verfassungsschutz", sagte der amtierende Vorsitzende der Innenministerkonferenz am Freitag bei einem Gespräch mit Agenturjournalisten in Berlin. "Wir sind gut beraten, die Grenze zwischen nachrichtendienstlicher und polizeilicher Tätigkeit zu halten."
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel [CDU] folgte jüngst auf dem Bundesparteitag ihrer Partei eher der Generallinie von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU]. Für sie sind die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit mittlerweile verschwommen und weitestgehend aufgehoben.
Überwacher-Kompetenzgerangel
Nach den Vorstellungen des BKA soll der Große Lauschangriff gegen Terrorverdächtige durch eine optische Überwachung von Wohnungen mit Videokameras ergänzt werden. Körting sagte dazu: "Die Frage bei allen Vorschlägen ist doch: Was nützt das, wo führt das hin? Was haben wir davon, wenn wir Terrorverdächtige auch noch in der Wohnung, im Schlafzimmer, auf dem Klo filmen können?"
Er habe die Befürchtung, dass alle 14 Tage etwas Neues erfunden werde. Dabei spiele eine Rolle, dass in der öffentlichen Diskussion in den vergangenen Jahren die Bedrohung durch den islamistischen Terror bis zum Krieg überhöht worden sei. "Die Bundesrepublik ist nicht in ihrer Existenz bedroht. Wir sollten uns davor hüten, eine solche Existenzbedrohung an die Wand zu malen", mahnte Körting.
"Chip einbauen"
"Es wird permanent etwas gefordert, was man noch tun muss, statt das sauber und ordentlich zu machen, was schon nach den Gesetzen getan werden kann", kritisierte der Senator. Ironisch fügte er hinzu: "Irgendwann kommen wir in eine Gesellschaft, wo ich Leuten einen Chip einbaue, dann habe ich ein vernünftiges Bewegungsprofil."
Eine Observierung verdächtiger Terroristen mit technischen Mitteln sei nach den Polizeigesetzen der Länder bereits möglich, allerdings nicht innerhalb der Wohnung. Das Bundesverfassungsgericht habe da klare Grenzen im Hinblick auf den Großen Lauschangriff gezogen. Die Telefonüberwachung von Verfassungsfeinden sei gesetzlich geregelt, aber zugeschnitten auf einen geheim arbeitenden Nachrichtendienst, nicht auf die Polizei. Dabei solle es bleiben.
(dpa)
