Ein Wohnhaus um 2,50 Euro
Eine Frau aus dem deutschen Landkreis Paderborn will dafür kämpfen, dass ihr nach einer Internet-Auktion ein Haus für 2,50 Euro gebaut wird.
Der Anbieter bestreitet die Gültigkeit der Auktion und verlangt mindestens 104.000 Euro für das zu bauende Eigenheim. Nun werde man Klage vor dem Landgericht Kaiserslautern einlegen, kündigte der Anwalt der Frau am Donnerstag an.
Der Verkäufer habe beim Start der Auktion bei der Internet-Börse eBay ein Mindestgebot von einem Euro eingesetzt. Mit ihrem Gebot von 2,50 Euro habe seine Klientin dann zum Auktionsschluss den Zuschlag erhalten und den Betrag umgehend an den Verkäufer überwiesen.
Dieser wehre sich nun aber mit dem Hinweis auf eine Klausel in dem Angebot: "Irrtum vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro, das Haus kann unter dem Preis nicht gebaut werden."
Nach Ansicht der Klagenden ist diese Ausschlussklausel aber nicht gültig. Nach den Regeln von eBay hätte der Verkäufer in diesem Fall als Mindestgebot den Betrag von 104.000 Euro festsetzen müssen.
EBay-Betrüger verurteilt
