03.08.2004

ETAPPENSIEG

UMTS-Kostenerstattung vor EuGH

Europas Mobilfunkkonzerne haben bei ihrem Versuch, einen Teil der Kosten für ihre teuren UMTS-Lizenzen zurückzuerhalten, einen Etappensieg errungen:

Eine Modellklage der österreichischen Anbieter auf Erstattung der Umsatzsteuer auf die Lizenzen wird an den Europäischen Gerichtshof [EuGH] verwiesen.

"Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien hat soeben den Beschluss gefasst, den Fall an den EuGH weiterzuleiten", wurde Imke Gerdes von der Wiener Kanzlei Baker & McKenzie von der "Financial Times Deutschland" zitiert.

Gerdes hatte im Auftrag eines internationalen Klägers die Klageschrift erstellt.

140 Millionen Euro

Ende 2003 hatten die österreichischen UMTS-Betreiber Klage gegen die Republik Österreich eingereicht, um insgesamt 140 Millionen Euro als Vorsteuerabzug zurückzuerhalten.

Ihrer Ansicht nach hätte das Finanzministerium bei der Versteigerung der Lizenzen im November 2000 die 20-prozentige Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen müssen.

Das Landesgericht in Wien bündelte alle Klagen zu einem einzigen Verfahren. Laut Gerdes ist mit einem Urteil des EuGH in zwei Jahren zu rechnen.