31.07.2004

EXTERRITORIAL

Rechteklärung für das Weltall

Der Verkehr im Weltraum nimmt zu und ebenso die Begehrlichkeiten nach den Bodenschätzen der Himmelskörper.

Wer zahlt den Schaden bei einem Satellitenabsturz über Österreich und wer schützt die nationalen Sicherheitsinteressen angesichts dutzender Beobachtungssatelliten im All?

Diese und etliche mehr Rechtsfragen werden am NPOC Austria - der österreichischen Kontaktstelle der Europäischen Zentrums für Weltraumrecht der ESA - an der Universität Graz, diskutiert.

Der Weltraum werde zunehmend kommerziell genutzt und das verlange nach einer Anpassung der internationalen rechtlichen Instrumente des Weltraumrechts, so der Salzburger Weltraumjurist beim ESA-Forschungsinstitut in Frascati, Alexander Soucek. Eine Regelung stehe fest: "Der Mond gehört niemandem", so NPOC-Leiter und Völkerrechtsexperte Christian Brünner.

Schürfrechte für den Mond

Was Weltraumjuristen mehr beschäftigt sei beispielsweise die Frage der Schürfrechte auf Planeten. Auf dem Mond gibt es Helium 3, das künftige Energieprobleme der Erdbewohner mit einem Schlag lösen könnte.

Wie man künftig diese Schätze nutzen wird, sei noch nicht geklärt. Der Weg werde wohl so sein, dass eine noch zu bildende internationale Organisation nach Vorbild der Internationalern Telekommunikationsbehörde ITU nach Willensübereinstimmung Nutzungsrechte vergeben wird, vermuten Brünner und Soucek.

Das so genannte Weltraumrecht wurde in Form von fünf Verträgen [Corpus iuris spatialis] der UNO Ende der fünfziger Jahre als neuer Bereich des Völkerrechts aus der Taufe gehoben. Damals hätten allerdings praktisch ausschließlich Staaten im Raumfahrtbereich eine Rolle gespielt.

Letztes großes Update von 1979

Heute jedoch würden immer mehr private Unternehmen in die Domäne eindringen. Der letzte der fünf UN-Verträge datiert aus dem Jahr 1979. Seitdem wurde nur mehr durch einige so genannte Prinzipien gestalterisch ins Weltraumrecht eingegriffen.