E-Pass: Falsche Lesegeräte in Ämtern

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04.12.2007

Weil die deutschen Meldeämter keine EU-konformen Lesegeräte haben, können die Bürger die in ihren Pässen gespeicherten Fingerabdrücke nicht kontrollieren.

Bei den in Deutschland Anfang November eingeführten elektronischen Pässen hat es nach einem Bericht der Zeitung "Thüringer Allgemeine" [Mittwoch-Ausgabe] eine schwere Panne gegeben.

Demnach verstoßen die in Meldebehörden eingesetzten Lesegeräte für elektronische Pässe gegen EU-Recht. Die Zeitung bezieht sich auf Angaben des Thüringer Datenschutzbeauftragten Harald Stauch, wonach Bürger mit den bundesweit eingesetzten Geräten nicht wie vorgeschrieben überprüfen können, ob alle ihre elektronischen Daten im Pass korrekt erfasst wurden.

Lesegeräte nicht EU-konform

Dem Bericht zufolge kann mit den in den Behörden aufgestellten Geräten der Bundesdruckerei nicht geprüft werden, ob die gespeicherten Fingerabdrücke eventuell verwechselt wurden. "Das kann bei Grenzkontrollen erhebliche Probleme bereiten, wenn erst dort festgestellt wird, dass die Abdrücke nicht identisch sind", sagte Stauch der Zeitung.

Nach EU-Vorgaben müssen alle Mitgliedsländer bis Juni 2009 auch die Fingerabdrücke als zweites biometrisches Merkmal auf dem Chip speichern.

EU will Selbstkontrolle gewähren

In dem neuen elektronischen Reisepass werden laut EU-Verordnung neben Name, Geburtsdatum, Wohnort und Körpermerkmalen auch biometrische Daten wie Gesichtsform und Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert.

Brüssel schreibt zugleich vor, dass die Passbesitzer die Möglichkeit erhalten müssen, die im Pass gespeicherten Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

(AFP)