23.07.2004

5-GHZ-BÄNDER

Luftabwehr-Radar gegen WLAN

Im Hin- und Her um die Freigabe der neuen Fünf-Gigahertz-Lizenzen kommt dem Bundesheer die Rolle des Züngleins an der Waage zu. Überall dort, wo Teilbereiche des neuen Spektrums für Wireless LAN noch nicht zur Nutzung freigegeben sind, liegen Frequenzbänder des Bundesheers.

Das letzte Viertel des unteren der beiden 5-GHZ-Bänder ist etwa für die Nutzung durch "nicht-ziviles Radar" vorgesehen.

Welcher Art die dort betriebenen Anlagen sind und ob die Frequenzen tatsächlich genutzt werden, wollte man beim Bundesheer naturgemäß nicht sagen. Anzunehmen ist, dass es sich um fixe und mobile Luft-Kontroll bzw. -Abwehrsysteme handelt.

"Derzeit nicht verfügbar"

Die Folge ist, dass die Hälfte des Bandes - der 5250 bis 5350 MHZ - noch nicht vergeben ist.

Im zweiten Band aber ist noch weit weniger geregelt: 5470 bis 5725 MHz sind z.B. "derzeit nicht verfügbar."

Genau hier finden sich Frequenz-Zuweisungen abwechselnd an "nicht-zivile Flugnavigation" und "nicht-ziviles Radar". Dazu kommen relativ schmale Bereiche für Wetterradar und Amateur-Satellitenfunk.

5795 bis 5815 MHZ sind für "Short Range Devices" zum Zwecke der "Verkehrstelematik" gewidmet: also Verkehrsradar oder "Section Control", wie sie etwa im Wiener Kaisermühlen-Tunnel schon zur Anwendung kommt.

Hiperlan 2 Networks

Der 5-GHZ-Beriech ist generell für so genannte "Hiperlan 2 Networks" gewidmet. Diese intelligenten WLANs bestehen aus einer ganzen Reihe von Access Points, die mit automatischer Frequenzzuweisung und automatischem Handover arbeiten.