20.07.2004

DEUTSCHLAND

Urteile gegen Online-Buchhändler

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Rabattregelungen der Internet-Buchhändler

Amazon.de und Buch.de gestoppt.

Der Fünf-Euro-Gutschein für Neukunden bei Amazon verstoße ebenso gegen das Buchpreisbindungsgesetz wie die Gewährung und sofortige Einlösung von Bonusmeilen bei "buch.de", entschieden die Richter in zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen.

Im Amazon-Startgutschein sahen die Richter einen unzulässigen Nachlass für preisgebundene Bücher.

Dem Internet-Buchhändler "buch.de" wird unter Androhung eines Zwangsgeldes von 250.000 Euro verboten, Bonusmeilen einzulösen, die er zuvor selbst an Kunden beim Kauf preisgebundener Bücher ausgegeben hat.

Anderswo gesammelte Meilen dürfe der Händler hingegen annehmen, da er für diese einen finanziellen Ausgleich von "Mile&More Ltd." und somit letztlich den vollen Ladenpreis für das Buch erhalte. Im juristischen Sinne habe er damit keinen Rabatt gewährt.