EU-Parlament stimmt Medienrichtlinie zu
Regulierung des EU-Fernsehmarkts
Das EU-Parlament hat am Donnerstag der Einführung der EU-Fernsehrichtlinie "Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen" zugestimmt. Die EU-Mitgliedsstaaten sind angehalten, die Richtlinie im Lauf der kommenden zwei Jahre umzusetzen. Die EU will mit dieser Richtlinie einen gemeinsamen Markt für audiovisuelle Medien schaffen.
Werbezeiten reguliert
Die Richtlinie regelt unter anderem, wie viel Werbung Free-TV-Sender zeigen dürfen. So verzichtet die EU darauf, die tägliche Gesamtwerbezeit zu regulieren, legt die Werbezeit jedoch auf maximal zwölf Minuten pro Stunde fest. Dabei dürfen die Sender das Programm aber nicht zu häufig durch Werbung unterbrechen. Product-Placement ist nach der Richtlinie erlaubt.
Die EU unterscheidet auch zwischen Sponsoring und Product-Placement. Letzteres bestehe darin, dass die beworbenen Produkte Bestandteil der Handlung einer Sendung seien.
Weiters gaben Kommission und Rat am Donnerstag bekannt, dass DVB-H ab Anfang 2008 als offizieller europäischer Standard für digitales Fernsehen auf dem Handy gilt.
