Wilde Gerüchte um Spionagesoftware
Wilde Spekulationen über den Einsatz von Schnüffelsoftware im Bundeskanzleramt sorgen derzeit für politischen Wirbel.
Doch was anfangs nach Skandal roch, scheint nun eher eine versteckte PR-Kampagne eines deutschen Softwareherstellers zu sein.
Der Trubel wurde durch Aussagen der deutschen Firma Protectcom ausgelöst, die das österreichische BKA als Referenzkunden für seine Überwachungssoftware nannte.
Das BKA wies die Vorwürfe jedoch von Anfang an entschieden zurück. Man spioniere weder aktuell Mitarbeiter aus, noch habe man das in der Vergangenheit getan, so BKA-Präsidialchef Manfred Matzka.
Datenschutzrat am 21. Juli damit befasst
Die SPÖ hat nun den Datenschutzrat in der Angelegenheit
angerufen. Dieser wird sich am Mittwoch mit der Causa befassen.
Website des BundeskanzleramtsBestellung aus dem Jahr 2002
War anfangs noch davon die Rede, das Bundeskanzleramt hätte die Software "Orvell Monitoring" bezogen, wurde dies inzwischen richtig gestellt.
Die Bestellung sei bereits im Jahr 2002 geschehen, es wurde aber nicht "Orvell" sondern ein ähnliches Programm geordert, so Geschäftsführer Carsten Rau.
Welches Programm das Kanzleramt vor zwei Jahren gekauft hat, wollte Rau nicht sagen.
"Es wurden Lizenzen erworben. Aber das bedeutet nicht unbedingt, dass die Software eingesetzt wird," so Rau weiter.
SP-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier sprach zuletzt gar von Informanten, welche die einschlägige Schnüffelsoftware auch in anderen Ministerien vermuteten. Dabei wurde das Finanz-, Innen- und Verteidigungsministerium genannt.
ProtectcomBestellung war Testexemplar
Matzka erklärte, dass das Bundeskanzleramt Produkte der Firma Protectcom weder derzeit im Einsatz hat noch in der Vergangenheit im Einsatz hatte.
Es wurde und wird auch kein vergleichbares Produkt eines anderen Unternehmens eingesetzt. Man arbeite derzeit nur mit Software, die unter anderem den Zugriff auf bestimmte Internetseite verhindere.
Das BKA beschaffe sich aber wie jeder andere Betreiber großer EDV-Einrichtungen immer wieder aktuelle Softwareprodukte zum Testen.
2002 wurde auch ein Programm von Protectcom zur Überprüfung der Sicherheits- und Helpdesk-Funktionen gekauft.
Beim Test habe sich herausgestellt, dass das Programm die gewünschten Funktionen nicht erfüllt. "Es wurde dann relativ zeitnah vernichtet", so Matzka.
Rechtslage: Nur mit Zustimmung des Betriebsrates
Der Einsatz von Überwachungsoftware in österr. Unternehmen ist
nur dann erlaubt, wenn die Menschenwürde nicht verletzt wird und es
eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat gibt. Auch im
öffentlichen Bereich muss die Personalvertretung eingebunden werden.
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