Das Ende der Unschuldsvermutung

Q/Talk
26.11.2007

Der Richter Franz Schmidbauer referiert am Dienstag im Wiener MuseumsQuartier zur geplanten Vorratsdatenspeicherung.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [Data-Retention] verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, Verkehrsdaten aus Telefonnetzen und dem Internet mindestens ein halbes Jahr lang zu speichern. Und zwar, wer mit wem wann wo telefoniert, SMS oder E-Mails ausgetauscht hat. Dazu müssen die temporär vergebenen dynamischen IP-Adressen ebenfalls gespeichert werden.

Die Richtlinie, die demnächst auch in Österreich umgesetzt werden soll, bedeutet einen schweren Einschnitt in die Privatsphäre eines jeden Bürgers und einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung. Trotz aufrechter Unschuldsvermutung sollen von jedem Menschen potenzielle Beweismittel im Voraus gespeichert werden.

Der Salzburger Richter Franz Schmidbauer, der auch die Website Internet4Jurists betreibt, wird am Dienstag unter dem Titel "Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils oder das Ende der Unschuldsvermutung" im MuseumsQuartier über die möglichen Gefahren und Probleme der Data-Retention informieren.

Dienstag, 20.00 Uhr [Einlass ab 19.00 Uhr], MuseumsQuartier Wien, Electric Avenue, quartier21, QDK-Vortragsraum. Veranstalter: Quintessenz.