06.07.2004

TELE.RING

Urteil zu Handy-Guthaben im Herbst

In dem seit einem Jahr schwelenden Streit mit den Verbraucherschützern um die Rechtmäßigkeit des Verfalls von Guthaben und Rufnummer bei Wertkartenhandys erwartet der Mobilfunkbetreiber tele.ring nun ein Urteil des Obersten Gerichtshofes [OGH] im Herbst, sagte tele.ring-Sprecher Walter Sattlberger am Dienstag.

Die umstrittene Regelung, wonach bei einem Wertkartenhandy ein Telefonguthaben und die Rufnummer nach einem Jahr und drei Monaten Inaktivität verfallen, sei indes "auf Eis gelegt".

Der Verein für Konsumenteninformation [VKI] hatte im Sommer 2003 nach Beschwerden mehrerer Handykunden gegen tele.ring eine Verbandsklage eingebracht, das Oberlandesgericht Wien wies die Klage dann aber ab.

OGH-Urteil mit Signalfunktion

In zweiter Instanz bekam der VKI dann aber Recht. Daraufhin meldete tele.ring beim OGH Revision an.

"Wir hoffen nun auf eine Bestätigung des Ersturteils", so Sattlberger. Wenn jemand über ein Jahr lang nicht mehr telefoniere, blockiere er nur Nummern, und das sei "nicht der Sinn der Sache".

Das Urteil des OGH wäre für die anderen Mobilfunkbetreiber, die ähnliche Regelungen haben, zwar nicht bindend, hätte jedoch Signalwirkung.