01.07.2004

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Musikindustrie verliert in Kanada erneut

Das oberste Gericht Kanadas hat einstimmig geurteilt, dass Internet-Service-Provider [ISP] keine Lizenzzahlungen an Komponisten oder Künstler für von ihren Usern aus dem Netz heruntergeladene Musik zahlen müssen.

Im Urteil werden die ISPs als reine "Vermittler" bezeichnet, die nicht an das kanadische Copyright gebunden sind.

Die Klage war von der Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada [SOCAN] angestrengt worden. Sie hatte zudem verlangt, dass auch für internationale Websites, die von Kanadiern genutzt werden, Lizenzzahlungen geleistet werden sollten.

Die ISPs, in Form der Canadian Association of Internet Providers, argumentierten dagegen, dass die Künstler ihre Forderungen direkt an die die betroffenen Websites richten sollten und nicht an die Firmen, die Zugang zum Internet bereitstellen.

Sonderweg im Urheberrecht

Kanada geht seit einiger Zeit einen Sonderweg in Sachen Urheberrechtsfrage. Selbst angefertigte Kopien von Songs und Filmen sind fast ohne Einschränkung legal, wobei die Quelle des Materials keine Rolle spielt.

Dafür sind allerdings die pauschalen Urheberabgaben auf beschreibbare Datenträger in Kanada auch besonders hoch: Auf einen CD-Rohling kommen 0,77 kanadische Dollar [rund 0,5 Euro], und zwar egal, welche Daten gebrannt werden.

Und das Copyright Board of Canada hatte erst im Dezember eine Abgabe von bis zu 20 Euro auch auf MP3-Player [je nach Speicherkapazität] wie Apples iPod verfügt.