31.03.2000

KURIOS

Virtuelles Urinieren von Meinungsfreiheit gedeckt

Der Deutsche Jagdschutz-Verband ist mit einer Klage gegen einen Tierschützer gescheitert, der auf seiner Site ein Männchen virtuell auf das Emblem des Verbandes urinieren ließ.

Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage der Jäger am Freitag mit der Begründung ab, die durch das Männchen zum Ausdruck gebrachte Kritik des Jagdgegners sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Auf der Internetsite trat das Männchen Gerichtsangaben zufolge vor das Enblem des Jagdschutz-Verbandes, ließ seine Hose herab und pinkelte auf das Verbandszeichen. Die Kölner Richter befanden in ihrem rechtskräftigen Urteil, es handle sich bei der "fraglichen Darstellung nicht um eine bloße unzulässige Schmähkritik, die ausschließlich der Diffamierung diene, sondern um eine in polemisch überspitzter Form zum Ausdruck gebrachte Kritik". Weiters führten die Richter aus, das urinierende Männchen solle "die besondere Abscheu vor dem vom klägerischen Verband verfolgten Zweck des Jagdschutzes dokumentieren". Das von dem Jagdgegner verwendete "pointierte Stilmittel" müsse der Jäger-Verband "im Rahmen der öffentlichen Auseinandersetzung um die Belange des Tierschutzes einerseits und die Interessen der Jägerschaft andererseits hinnehmen". Zur geschmacklichen Einordnung des "Stilmittels" enthielt sich der OLG-Senat ausdrücklich eines Urteils.

Die URL der umstrittenen Tierschützer-Site war leider bisher nicht auffindbar.