25.06.2004

DEUTSCHLAND

Dauerüberwachung ist verfassungswidrig

Deutsche Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern in Deutschland haben EU-Überlegungen zur Dauerüberwachung sämtlicher Daten von Telefon- und Internetnutzern kritisiert.

Die Verpflichtung der Telekom-Firmen zur Speicherung sämtlicher Nutzerdaten für mindestens ein Jahr ist nach Ansicht der Datenschützer verfassungswidrig. Das Grundgesetz erlaube das nur bei konkretem Verdacht einer schweren Straftat, teilte Bayerns Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter am Freitag mit.

An dem Appell beteiligten sich bis auf Thüringen die Datenschutzbeauftragten sämtlicher Bundesländer. Sie haben außerdem "erhebliche Zweifel", ob der EU-Vorschlag mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist, in der das Recht auf Achtung der Privatsphäre festgeschrieben ist.