30.03.2000

AUTOFAHRER

Bildquelle: ÖAMTC

Spam-Aufruf gegen Ministerien

Als vollen Erfolg bezeichnet der ÖAMTC seine Autofahrerprotestaktion "Jetzt reicht's".

"Auf Grund Tausender E-Mails von empörten Autofahrern staut es sich mittlerweile in den Postfächern von Finanz- und Infrastrukturministerium genauso wie auf den zerbröselnden Autobahnen, die den steuerzahlenden Autofahrern seit Jahren zugemutet werden.

Wer den Autofahrern ein milliardenschweres Belastungspaket schnürt, soll auch wissen, welche Emotionen er damit auslöst. Das Stimmungsbarometer unter Österreichs Autofahrern steht eindeutig auf Sturm", kommentiert Karl Obermair, Chef der ÖAMTC-Interessensvertretung die Aktion.

§ 101 TKG

Inwieweit sich der ÖAMTC mit seiner Spam-Aktion noch im Rahmen der Legalität bewegt, ist allerdings ein anderes Kapitel.

Gemäß § 101 Telekommunikationsgesetz [TKG] ist nämlich die Zusendung elektronischer Post als Massensendung [ohne Zustimmung des Empfängers] verboten.

Solange einzelne Autofahrer Protestmails versenden, bewegt sich die Aktion noch im Bereich des Zulässigen. Fraglich ist allerdings, wie Gerichte über die Einrichtung einer Protestplattform auf einer Site, von der aus die Mails automatisch ohne Eingabe eines eigenen Textes weggeschickt werden, entscheiden würden.

Der ÖAMTC bietet auf seiner Site neben Kontakt-Adressen nämlich auch eine "Protestnote" als Formular an, die man ohne Eingabe eines individuellen Textes einfach durch Betätigen eines Buttons "Protest absenden" an die Ministerien mailen kann.