Bundesrat für Fluggastdatenübermittlung
Legalität ex post
Die Länderkammer des deutschen Parlaments, der Bundesrat, hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die bereits praktizierte Speicherung persönlicher Daten von europäischen und deutschen Fluggästen durch Terrorfahnder der USA. Ein entsprechendes Abkommen im "Kampf gegen den Terror" war zwischen der Europäischen Union und den USA im Juli geschlossen worden.
Nach eigenen Angaben filtert die US-Heimatschutzbehörde "heikle" Daten aus. Als heikel gelten Angaben, die Rückschlüsse auf die ethnische oder religiöse Zugehörigkeit eines Reisenden zulassen.
Die Daten werden 15 Jahre lang gespeichert, wobei in den letzten acht Jahren ein hochrangiger US-Beamter den Zugriff zusätzlich bewilligen muss. Die erste Datenübermittlung erfolgt 72 Stunden vor dem Abflug.
Ein neuer Stil der Gesetzgebung
Das Abkommen ist auf sieben Jahre befristet. Der Bundesrat empfahl, auf die Einhaltung des Datenschutzes zu achten. Der deutsche Gesetzgeber muss dem Abkommen trotz der bereits praktizierten Datenspeicherung noch zustimmen.
(dpa)
