Überwachung für die Überwachungs-Polizei
Den durchaus zweifelhaften Ruf [siehe Links ganz unten], den sich das Bundesministerium für Inneres zum Thema "Datenschutz und Überwachung" unter seinen Amtsvorgängern erworben hat, will der neue Innenminister Ernst Strasser nicht auf sich beruhen lassen.
Einerseits müsse die Polizei natürlich ständig auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden, denn "moderne Arbeitsmethoden müssen zugelassen sein", erklärte Strasser im FutureZone-Gespräch. Zum anderen sei es unabdingbar, dass entsprechend kontrolliert werde, ob von der Polizei erhobene Daten auch "ausschließlich rechtstaatlich verwendet" werden.
So seien die so genannten "IMSI-Catcher" - über die genaue Zahl dieser Abhörgeräte für GSM-Telefonie schwieg sich der Innenminister aus - einfach notwendig, weil immer mehr Straftaten via Handy vorbereitet würden. "Eine sehr genau ausgebaute, interne Kontrolle" solle sicherstellen, dass "diese Technik für die großen Fische" reserviert bleibe und nur im rechtsstaatlichen Rahmen passiere.
International Mobile Subscriber Identity
IMSI-Catcher sind technisch ähnlich konstruiert wie normales
GSM-Equipment auf den Sendemasten, aber mobil. Sie ziehen die Anrufe
aller Handys im Umkreis auf sich und vermitteln sie dann weiter,
ohne dass sie für den Netzbetreiber "sichtbar" werden.

Wer überwacht die Polizei?
Wenn Abhören damit so einfach geworden ist, genügt dann heute, was in der Vergangenheit nicht genügt hat, dass sich die Polizei nämlich ausschließlich selber kontrolliert?
"Nein", sagt Strasser. Damit auch sicher sei, dass wegen einiger Krimineller nicht die "Bürgerrechte rechtschaffener Staatsbürger auf der Strecke" blieben, sei verstärkte öffentliche Kontrolle über die Lauschaktivitäten der Polizei wünschenswert.
Dies könne zwar auch durch den zuständigen Parlamentsausschuss geschehen, dazu wünscht sich der Minister für Inneres allerdings eine[n] "Rechts- oder Datenschutzbeauftragte[n]".
Eine unabhängige Persönlichkeit
Diese "nicht an Weisungen gebundene, integre, unabhängige
Persönlichkeit" solle aus dem "akademisch-juridischen Bereich"
kommen und keinesfalls aus dem Innenministerium.

An der umstrittenen "erweiterten Gefahrenerforschung" hält Strasser freilich fest.
Damit klar sei, dass kein Freibrief für unbegrenztes Lauschen ausgestellt werde, sollten auch diese Protokolle einem zukünftigten Datenschutzbeauftragten zugänglich sein.