Schäuble verteidigt Data-Retention

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07.11.2007

Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU] stellt mögliche staatliche Freiheitsbeschränkungen der Furcht vor terroristischen Anschlägen gegenüber.

In der Diskussion über die vorsorgliche Speicherung von Internet- und Telefondaten wies der Innenminister verfassungsrechtliche Bedenken zurück. Einer möglichen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung sehe er gelassen entgegen, sagte Schäuble am Mittwoch in Karlsruhe.

Er gehe davon aus, dass die verantwortliche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries [SPD] auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben geachtet habe.

Schäuble bekräftigte zudem seine Forderung nach einer Gesetzesgrundlage für das heimliche Ausspähen privater Computer. "Das wichtigste Instrument im Kampf gegen den Terrorismus ist Information", sagte der Minister. "Deswegen werde ich mich weiter für die Online-Durchsuchung einsetzen."

Der deutsche Bundestag kann am Freitag über die Neufassung der Telekommunikationsüberwachung und die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten entscheiden. Gegen den Einspruch der Opposition billigte der Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch den umstrittenen Gesetzesentwurf, wie Ausschussvorsitzender Andreas Schmidt [CDU] auf Anfrage mitteilte.

Freiheitseinschränkung vs. Angst

In seinem Vortrag auf Einladung der Justizpressekonferenz in Karlsruhe sagte Schäuble, dass in der Diskussion über die innere Sicherheit häufig einseitig auf mögliche staatliche Freiheitsbeschränkungen verwiesen werde.

Wer vor Einschränkungen der Freiheit durch Videoüberwachung öffentlicher Plätze warne, müsse auch die Einschränkungen berücksichtigen, die die Furcht vor terroristischen Anschlägen bedeute.

Auch bei der Auswertung von Mautdaten zur Kriminalitätsbekämpfung müsse man sich fragen, ob der Eingriff in die Rechte der Bürger im Vergleich zu den Bedrohungen durch Kriminelle nicht gerechtfertigt sei.

(dpa)