17.06.2004

ABGELEHNT

T-Online ist nicht Europas größter Provider

Der Internet-Anbieter T-Online darf sich in seiner Werbung einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes [BGH] zufolge nicht als größter Internet-Provider Europas bezeichnen.

Der Verbraucher könnte diese Aussagen missverstehen und daher in die Irre geführt werden, heißt es in dem Urteil. Ein durchschnittlich verständiger Verbraucher beziehe die Werbeaussage nicht nur auf die Zahl der Kunden. Vielmehr nehme er an, dass der Dienst besonders häufig und umfangreich genutzt werde.

T-Online erwecke mit Werbung wie dieser den Eindruck, in ganz Europa präsent zu sein, erklärte der BGH. Das sei jedoch nicht der Fall, da der Anbieter beispielsweise in Großbritannien und Skandinavien nicht vertreten sei, bestätigte der BGH das Oberlandesgericht [OLG] im Wesentlichen.

Irreführende Kundenzahlen

Andere von AOL angegriffene Werbeaussagen, wonach T-Online "Spitzenreiter in Europa" sei, beanstandete das Gericht nicht. Solche Werbeaussagen seien nicht irreführend, hieß es. In diesem Punkt hob der erste Senat das Urteil auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an das OLG zurück.

Europaweit hatte der Konzern nach eigenen Angaben vom Anfang des Jahres mehr als 13 Mio. Kunden. Zuletzt musste T-Online allerdings eingestehen, mehr als 2,25 Millionen Karteileichen unter seinen Kunden zu haben.

Die Internet-Tochter der Deutschen Telekom hatte die Finanzmärkte mit einer neuen Berechnung ihrer Kunden- und Umsatzzahlen geschockt. Demnach nutzt ein Fünftel der T-Online-Kunden den Internet-Dienst so gut wie gar nicht, während die Zahl der lukrativen Breitbandabonnenten viel zu hoch angegeben war.