EU-Verfahren gegen Österreich
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet, weil die geforderte Betreibervorauswahl für Ortsgespräche und die Übertragbarkeit von Telefonnummern immer noch nicht gegeben sind. Beides müsste laut EU-Telekomrichtlinie seit Jänner 2000 zur Verfügung stehen, hieß es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
Vorläufig wurde die erste Stufe eines dreiteiligen Verfahrens eröffnet, das mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof [EuGH] endet.
Österreich hat nun einen Monat Zeit, zu den Bedenken der EU-Kommission Stellung zu nehmen.
Die Telekom Control Kommission hat am Montag über die Bedingungen für die Nummernportabilität entschieden. Für die "Portierung" der Rufnummern sind dem abgebenden Netzbetreiber vom aufnehmenden Netzbetreiber je Anschluss einmalig 119,14 Schilling zu entrichten.

Mit der Betreibervorauswahl erhalten Telefonkunden Zugang zu anderen Anbietern, ohne Kennzahlen wählen zu müssen.
Durch die Übertragbarkeit von Nummern wird gesichert, dass Kunden ihre Telefonnummern behalten können, wenn sie ihren Anbieter wechseln.
Auch gegen Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und Finnland wurden Verfahren wegen Vergehen gegen die Telekomrichtlinie eingeleitet.