AK Vorrat vor Verfassungsbeschwerde

deutschland
30.10.2007

Deutsche Bürgerrechtler bekräftigen ihre Absicht, gegen die Data-Retention Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Auch der Verband der Zeitschriftenverleger läuft Sturm gegen die pauschale Überwachung aller Einwohner der EU.

Der deutsche Bürgerrechtlerverbund Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gab am Dienstag bekannt, dass er "in Kürze" die von ihm angepeilte Zahl von 7.000 Vollmachten zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Überwachungsplan "Data-Retention" erreichen wird.

Am Donnerstag oder Freitag kommender Woche wird der deutsche Bundestag voraussichtlich über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Telefon- und Internet-Verbindungsdaten in Deutschland mit einer Speicherfrist von sechs Monaten abstimmen. Die Vorratsdatenspeicherung soll dann zum 1. Jänner 2008 in Deutschland starten.

Ärzte und Anwälte klagen

Der AK Vorrat plant, nach dem Start der Vorratsdatenspeicherung unverzüglich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Laut Auskunft des AK Vorrat ist jeder zehnte Beschwerdeführer in einem Vertrauensberuf tätig, davon 19 Prozent als Journalisten, sieben Prozent als Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker und fünf Prozent als Rechtsanwälte.

Diese Berufsgruppen sind von der pauschalen Überwachung aller Bürger besonders betroffen, da sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit darauf angewiesen sind, Informationen vertraulich behandeln zu können.

Für den 6. November hat der AK Vorrat zu einem bundesweiten Aktionstag gegen die Data-Retention aufgerufen. Bereits am 22. September hatte der AK Vorrat eine Großdemonstration mit mehreren tausend Teilnehmern in Berlin veranstaltet.

Zeitschriftenverleger gegen Data-Retention

Ebenfalls am Dienstag meldeten sich die deutschen Zeitschriftenverleger in Sachen Vorratsdatenspeicherung zu Wort. Sie fürchten um die Pressefreiheit.

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung werde den Quellenschutz aushebeln, teilte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger [VDZ] am Montag in Berlin mit. "Sie werden in Behörden keinen mehr finden, der Informationen weitergibt, die an die Öffentlichkeit gehören", sagte VDZ-Vorstand Karl Dietrich Seikel. Das Gesetzesvorhaben greife damit die Wurzeln des Journalismus an.

Gesetz gegen Ärzte und Journalisten

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Richter den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Telefon- und Handyverbindungen erlauben können, wenn es schwere Straftaten aufzuklären gilt. Ausgenommen von Überwachungsmaßnahmen sind nur Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete.

Für Ärzte und Journalisten gilt der Informantenschutz nur noch mit Abstrichen. Die Verleger kritisieren, dass die Tatbestände für den Zugriff auf Verbindungsdaten nicht klar seien. Auch die Überlassung von Akten könne eine Straftat im Sinne des Gesetzes sein, warnte Seikel. Der Verband fordert die Bundestagabgeordneten auf, sich für ein Mindestmaß an journalistischem Quellenschutz einzusetzen.

(futurezone | Reuters)