Streit über Schilys Arbeit für Siemens
Der frühere deutsche Innenminister Otto Schily [SPD] will über seine Tätigkeiten für den Siemens-Konzern Stillschweigen bewahren. Koalitionspartner CDU beharrt darauf, dass Schily seine Beziehungen zu dem Konzern offenlegt.
Im Streit über die Veröffentlichung von möglichen Nebeneinkünften pocht Schily auf seine anwaltliche Schweigepflicht. "Bekanntlich hat ein Rechtsanwalt die ihm obliegende Verpflichtung zur Verschwiegenheit einzuhalten", sagte der Bundestagsabgeordnete am Mittwoch in Berlin.
Bundestagspräsident Norbert Lammert [CDU] hatte Schily aufgefordert, zu Medienberichten über Beraterdienste für den Siemens-Konzern Stellung zu nehmen. Nach den Regeln des deutschen Parlaments müssen Abgeordnete Auskunft über Verdienste aus Nebentätigkeiten geben.
Deutsche Bürgerrechtler, unter anderen der Chaos Computer Club, haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Schily, unter dessen Regie als Bundesinnenminister in Deutschland der Pass mit RFID-Chip eingeführt wurde, nach seinem Ausscheiden aus dem Amt umgehend in den Aufsichtsrat zweier süddeutscher Biometriefirmen wechselte.
Mandat oder Beratertätigkeit
Schily sagte, er habe Lammert bereits zur Beginn der Legislaturperiode mitgeteilt, dass er nach seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung wieder als Anwalt arbeiten werde.
Einen Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die Veröffentlichung der Nebenverdienste für Parlamentarier Anfang Juli 2007 zur Pflicht erklärte, habe er Lammert über die Gesamtumsätze seiner Anwaltskanzlei informiert. Diese lägen innerhalb der Einkommensstufe drei und damit bei mehr als 7.000 Euro im Monat.
"Die Verhaltensregeln enthalten jedoch keine Bestimmungen, die den Abgeordneten verpflichten, einzelne Anwaltsmandate offenzulegen", so Schily in der Mitteilung. "Die Tatsache, dass ein Anwalt oder ein Arzt zugleich ein Bundestagsmandat innehat, kann die Schutzrechte Dritter nicht außer Kraft setzen oder auch nur einschränken."
Nach verschiedenen Medienberichten soll Schily vom 1. März bis zum 30. September dieses Jahres für 140.000 Euro die von Korruptionsvorwürfen betroffene Siemens AG rechtlich beraten haben.
Juristische Prüfung angekündigt
Der Bundestag verwies am Mittwoch zunächst auf die rechtlichen Möglichkeiten, von den Parlamentariern Informationen über ihre Nebenverdienste einzufordern. Hat ein Bundestagsmitglied seine Auskunftspflicht verletzt, kann im Extremfall eine Strafe von bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung fällig werden. Zunächst aber steht eine juristische Prüfung an.
"Bislang ist es unterhalb dieser Ebene geblieben", sagte eine Sprecherin des Bundestages. "Herr Lammert hat dieses Verfahren bisher noch nicht eingeleitet, sondern Herrn Schily zunächst um Auskunft gebeten." Seit dem Urteil über die Nebeneinkünfte ist etwa im Internet aufgelistet, welche sonstigen Tätigkeiten ein Parlamentarier wahrnimmt und wie viel er damit ungefähr verdient.
(dpa)
