Neuer Schlagabtausch im EU-Parlament
Das Europaparlament hat einen weiteren Vorstoß des Rats, das Abkommen zur Weitergabe von Passagierdaten an die USA erneut abzustimmen, am Dienstag mit 343 zu 301 Stimmen bei 18 Enthaltungen abgelehnt.
Mit Verweis auf die Geschäftsordnung lehnte das Parlament es ab, sich erneut mit derselben Angelegenheit zu befassen, über die es bereits zwei Abstimmungen mit mehrheitlicher Ablehnung gegeben hatte.
"Die Mehrheit des Parlaments hat gezeigt, dass wir uns vom Rat nicht wie Marionetten behandeln lassen und so lange abstimmen, bis das Ergebnis genehm ist", sagte die grüne Abgeordnete Mercedes Echerer nach der Abstimmung zu futurezone.ORF.at.
Man werde nicht mehr hinnehmen, dass lange erkämpfte europäische Bürgerrechte wie Datenschutz auf dem Altar der transatlantischen Beziehungen geopfert würden.
Erst vor zwei Wochen hatte das Europaparlament mit knapper Mehrheit eine Stellungnahme zum Abkommen verweigert und die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof [EuGH] verwiesen.
Mehrheit für Gang vor EU-GerichtshofWie es weitergeht
Vor der Abstimmung hatte der Rat - also EU-Kommission und -Minister - unverhohlen damit gedroht, die Meinung des Parlaments zu ignorieren und das umstrittene Abkommen zu unterzeichnen.
Das Parlament hat in dieser Angelegenheit nur beratende Funktion, doch gewöhnlich werden Mehrheitsentscheidungen des Parlaments respektiert.
Nach geltendem Recht ist es durchaus möglich, dass der Rat die in den nächsten drei Monaten anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs [EuGH] nicht abwartet und das umstrittene Abkommen mit den USA unterzeichnet.
Das Abkommen verstößt laut EU-Parlamentariern, internationalen Juristen und Datenschützern gegen die EU-Richtlinie zum Datenschutz sowie gegen nahezu alle nationalen Datenschutzgesetze der Mitgliedsländer.
Kritisiert wird insbesondere, dass die USA die übermittelten Daten dreieinhalb Jahre lang speichern wollen, ursprünglich hatte Washington sogar einen Zeitraum von 50 Jahren gefordert.
Die USA hatten nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ein Luftfahrt-Sicherheitsgesetz verabschiedet, das die USA anfliegende Fluggesellschaften zur elektronischen Weitergabe ihrer Fluggastdaten verpflichtet. Eine Weigerung kann zu Geldstrafen und sogar dem Entzug der Landerechte der Fluglinien in den USA führen.
Datenschützer wütend über Flugdaten-DealDaten werden bereits weitergegeben
Hubert Pirker, Sicherheitssprecher der EVP, verwies auf die Tatsache, dass die Fluggesellschaften die Passagierdaten schon jetzt weitergäben, weil ihnen die USA mit dem Entzug der Landerechte drohten.
Dieser "illegale rechtlose Raum" würde mit dem Abkommen geschlossen werden. Außerdem würden die USA der EU im Abkommen zusichern, ihrerseits die europäischen Behörden über den "Anflug" potenzieller Terroristen aus den USA zu informieren.
Nach dem Entwurf des Abkommens dürfen die USA von europäischen Fluglinien bei der Einreise 34 Datensätze von Passagieren abfragen, darunter neben Namen, Kreditkartennummern und Telefonnummern auch Angaben zu Religionsbekenntnis, so genannte Rassenzugehörigkeit und besonderen Essenswünschen der Reisenden. Dazu kommt die gesamte Buchungshistorie, soweit diese vorliegt.
