03.05.2004

FLUGDATEN

Neue Enthüllungen aus den USA

Nach der Entscheidung des EU-Parlaments, den EU-Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Weitergabe von Flugpassagier-Datensätzen an die USA urteilen zu lassen, wurden am Wochenende Details über die Vorgängen an den Tagen nach den Anschlägen des 11. September aus den USA selbst bekannt.

Northwest Airlines hatte sämtliche Passagierdaten eines ganzen Jahres an das FBI geliefert, gebrannt auf insgesamt 6000 CDs. Dies wurde nach einer Klage auf Veröffentlichung der entsprechenden Unterlagen durch das Washingtoner Electronic Privacy Information Center [EPIC] am Wochenende bekannt.

Laut New York Times gaben auch die anderen großen Airlines direkt nach den Anschlägen Millionen von Datensätzen an die Behörden weiter. Es habe keinerlei Widerstand seitens der Fluggesellschaften gegeben, sagte ein Sprecher des FBI. Verwendungszweck war ganz offiziell das Erstellen von Bewegungsprofilen der Passagiere.

Das EU-Parlament hatte am 21. April mit einer Mehrheit von 276 zu 260 Stimen empfohlen, in der laufenden Affäre über die Weitergabe persönlicher Daten von europäischen Flugpassagieren an die USA den EU-Gerichtshof [EuGH] anzurufen.

Über die NASA in CAPPS II

Die US-Transportssicherheits-Behörde, die dem Ministerium für Heimatschutz untersteht, wiederum bezog Datensätze von Flugreisenden über die NASA, die ebenfalls Northwest-Daten verwendete.

"Nationale Sicherheitsbriefe"

Die American Civil Liberties Union [ACLU] wiederum hat die Vollmacht des FBI, sogenannte "National Security Letters" auszusenden, vor Gericht in einem ersten Schritt erfolgreich angegriffen. Diese "Sicherheitsbriefe" sind nichts Anderes als Aufforderungen des FBI an Internet-Provider und andere Netzbetreiber, personenbezogene Daten ihrer Kunden an das FBI zu übermitteln.

Das sechs Wochen nach den Anschlägen erlassene Notstandsgesetz US-PATRIOT Act hebt in Sektion 505 die ursprüngliche Beschränkung auf Verdachtsfälle von Terrorismus und Spionage auf. Dass damit ohne Gerichtsbeschluss umfassende persönliche Daten über praktisch jeden US-Bürger erhoben können, war Klagegrund unter den US-Verfassungszusätzen eins und vier.