EU verlängert Antwortfrist für Intel

rechtsstreit
16.10.2007

Verfahren zu Wettbewerbsverstößen

Die EU-Kommission hat dem US-Chiphersteller Intel im Verfahren um Wettbewerbsverstöße eine längere Antwortfrist zugestanden. Wie ein Kommissionssprecher am Montag vor Journalisten sagte, muss sich Intel nun bis zum 4. Jänner 2008 äußern.

Kampfpreise und Rabatte

Die EU hatte dem US-Konzern im Juli vorgeworfen mit Kampfpreisen unter den Herstellungskosten und massiven Rabatten seinen kleineren Rivalen AMD illegal vom Markt drängen zu wollen. Die europäischen Wettbewerbshüter hatten die Frist für Intel, auf die Anschuldigungen zu reagieren, zunächst nur bis Freitag verlängert.

Der Chefsyndikus des weltweit größten Halbleiterkonzerns hält bisher dagegen, Intel habe nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Vielmehr sei die EU-Klageschrift fehlerhaft. Die EU-Kommission hatte sich zuletzt mehrere US-Chipfirmen vorgenommen. So hatte sie Rambus im August vorgeworfen, "unverhältnismäßige Lizenzgebühren" einzustreichen. Unlängst eröffneten die europäischen Kartellwächter aus ähnlichen Gründen ein formales Verfahren gegen den Mobilfunkchip-Spezialisten Qualcomm.

(Reuters)