Keine Ermittlungen gegen von Pierer
Die Münchner Staatsanwaltschaft sieht von der Einleitung eines Verfahrens gegen Ex-Siemens-Chef Heinrich von Pierer ab.
Es liege keine Pflichtverletzung vor, sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler der "Süddeutschen Zeitung".
Die Ermittler hatten zuvor mehrere Wochen lang geprüft, ob sie in einem Fall, der indirekt mit der Schmiergeldaffäre zu tun hat, ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen von Pierer und den amtierenden Kraftwerksvorstand von Siemens, Uriel Sharef, eröffnen.
Verdacht der Veruntreuung
Die Strafverfolger hatten geprüft, ob Pierer und Sharef versäumt hätten, von einem inzwischen wegen Korruption verurteilten ehemaligen Finanzchef der Kraftwerkssparte, Andreas Kley, dessen Abfindung von 1,765 Millionen Euro zurückzufordern.
Es bestand der Verdacht der Veruntreuung von Konzernvermögen. Den Abfindungsvertrag mit Kley hatten laut Gericht Pierer und Sharef unterschrieben.
Kley war zuvor vom Landgericht Darmstadt Mitte Mai wegen Bestechung in Italien zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Durch die Prüfung der Staatsanwaltschaft konnten die Vorwürfe ausgeräumt werden. Ausschlaggebend war laut Oberstaatsanwalt Winkler, dass Kley gegenüber Siemens inzwischen erklärt habe, er werde eine mögliche Rückforderung nicht wegen Verjährung anfechten.
"Die Abfindung könnte also von Siemens eingeklagt werden, sobald das Urteil gegen Kley rechtskräftig ist", sagte Winkler. Gegen das Darmstädter Urteil haben sowohl Kley wie auch die Staatsanwaltschaft in Frankfurt Berufung eingelegt.
Das Landesgericht München verhängte in der vergangenen Woche in der Korruptionsaffäre bei Siemens ein Bußgeld von 201 Millionen Euro gegen den Konzern und stellte ihre Ermittlungen ein.
Bei dem Schritt handelt es sich allerdings lediglich um die Ermittlungen gegen Siemens als Unternehmen. Die Verfahren gegen rund ein Dutzend Manager, darunter der frühere Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger, dauern an.
(AFP)