08.04.2004

DEUTSCHLAND

Gmail verstößt gegen Fernmeldegeheimnis

Das geplante kostenlose E-Mail-Angebot "GMail" des Internet-Suchmaschinenbetreibers Google verstößt nach Ansicht des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten gegen das deutsche Fernmeldegeheimnis.

Das Auswerten der E-Mails nach werberelevanten Stichwörtern sei in Deutschland nicht zulässig, so Andreas Hermann, Sprecher des niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten, gegenüber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung".

Laut Hermann wäre es Google durch das Mitlesen der E-Mails möglich, ein präzises Profil eines Menschen zu erstellen. Wenn ein Nutzer häufiger über tödliche Krankheiten schreibe oder per E-Mail Rechnungen von Porno-Diensten bekomme, würde bedenklichen Auswertungen "Tür und Tor geöffnet".

Zustimmung reicht nicht aus

Das Angebot sei selbst dann bedenklich, wenn der User ausdrücklich zustimme: Schließlich gelte auch für die Absender von eintreffenden Mails Datenschutz. Die könnten aber nicht erkennen, dass ihre E-Mails mitgelesen werden, so Hermann weiter.

Datenschützer in den USA kritisieren inzwischen ebenfalls, dass Nutzer des Google-Angebots für wenig Gegenwert gänzlich auf ihre Privatsphäre verzichten müssten.