Gmail verstößt gegen Fernmeldegeheimnis
Das geplante kostenlose E-Mail-Angebot "GMail" des Internet-Suchmaschinenbetreibers Google verstößt nach Ansicht des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten gegen das deutsche Fernmeldegeheimnis.
Das Auswerten der E-Mails nach werberelevanten Stichwörtern sei in Deutschland nicht zulässig, so Andreas Hermann, Sprecher des niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten, gegenüber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung".
Laut Hermann wäre es Google durch das Mitlesen der E-Mails möglich, ein präzises Profil eines Menschen zu erstellen. Wenn ein Nutzer häufiger über tödliche Krankheiten schreibe oder per E-Mail Rechnungen von Porno-Diensten bekomme, würde bedenklichen Auswertungen "Tür und Tor geöffnet".
Google will E-Mail-Accounts mit bis zu einem Gigabyte Speicherplatz anbieten. Allerdings sollen alle Mails von Maschinen ausgewertet werden. Je nach Inhalt bekommen die Nutzer dann mit den Mails gleich passende Werbung zugesandt.
Googles Datenhunger unter BeschussZustimmung reicht nicht aus
Das Angebot sei selbst dann bedenklich, wenn der User ausdrücklich zustimme: Schließlich gelte auch für die Absender von eintreffenden Mails Datenschutz. Die könnten aber nicht erkennen, dass ihre E-Mails mitgelesen werden, so Hermann weiter.
Datenschützer in den USA kritisieren inzwischen ebenfalls, dass Nutzer des Google-Angebots für wenig Gegenwert gänzlich auf ihre Privatsphäre verzichten müssten.
