ÖAMTC gegen Datenchip auf Führerschein
Der ÖAMTC kritisiert in einer Aussendung den Entwurf zur dritten Führerschein-Richtlinie der EU, der weitgehende Änderungen vorsieht.
Die EU-Kommission plant darin die Einführung eines befristet gültigen Scheckkarten-Führerscheines, ein darauf enthaltener Mikrochip soll zudem die Daten des Inhabers speichern. Derzeit ist noch nicht festgelegt, welche Daten gespeichert werden sollen.
Die Richtlinie verlangt, dass Führerscheine künftig alle zehn Jahre neu ausgestellt werden müssen. Das verursache nur unnötige Kosten für die Autofahrer, auch der administrative Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen, ist der ÖAMTC überzeugt.
War ursprünglich nur von Informationen die Rede, die auf den Dokumenten ohnehin lesbar sind, wie Name und Lenkberechtigungsklasse, grübelt die EU nun darüber, welche weiteren Daten über die Lenker gespeichert werden könnten, so der ÖAMTC. Darüber hinaus mache der Chip den Führerschein teurer und erfordere die Anschaffung teurer Lesegeräte für die Behörden, so der ÖAMTC.
ÖAMTCÖAMTC prinzipiell dafür
"Will man tatsächlich für Fälschungssicherheit bei Führerscheindokumenten sorgen, dann reicht allein schon der Scheckkarten-Führerschein. Denn dieser muss ohnehin erhöhten Sicherheitskriterien gerecht werden. Eine zehnjährigen Befristung kann sicher nicht zur Fälschungssicherheit beitragen", so ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Für die Einführung des Scheckkarten-Führerscheins spricht laut Ansicht des Clubs sein handliches Format, die Widerstandsfähigkeit des Materials und die lange Haltbarkeit.
"Ein derart langlebiges Dokument darf nicht durch eine Befristung entwertet werden. Außerdem heben persönliche, gespeicherte Daten nicht gerade das Vertrauen der Bevölkerung in den neuen Führerschein", so Zelenka.
