Zurücknahme der Klage wegen bundesheer.com
Offensichtlich wegen schlechter Erfolgsaussichten wurde die Klage der Republik Österreich gegen den Unternehmer Harald Koch aus Schwanberg wegen der Internet-Domain www.bundesheer.com zurückgenommen.
Koch wurde als Kontaktperson der amerikanischen Aktiengesellschaft webconomy inc., die sich die Domain hatte registrieren lassen [ebenso wie auch die Domains bundesheer.org und bundesheer.net], verklagt.
Auf der Domain findet sich eine "unabhängige Informationssite rund ums Bundesheer und den Präsenzdienst". Nach erfolglosen Aufforderungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung an Koch, den Domainnamen an das Bundesheer zu übergeben, kam die 400.000-ATS-Klage.
Vernichtend:
In der Klagebeantwortung führte Harald Kochs Anwalt, Oliver Koch,
aus, dass es sich bei "Bundesheer" weder um einen Handelsnamen noch
um einen Firmenwortlaut oder um ein im Wettbewerb stehendes
Unternehmen handle, sodass Normen aus dem Handelsgesetzbuch oder dem
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nicht herangezogen werden
könnten. Die Klage könne aber, so Kochs Anwalt, auch nicht auf § 43
ABGB gestützt werden, der dem Namensträger das Recht einräumt,
seinen Namen zu führen und jeden anderen vom Gebrauch
auszuschließen, da es sich bei "Bundesheer" nicht um den Namen der
Republik Österreich und auch nicht um den Namen des
Verteidigungsministeriums handle. Abgesehen davon stelle der
Ausdruck "Bundesheer" gar keinen Namen dar. Weiters führt Anwalt
Koch aus, dass sich die Republik Österreich, als die Domains
bundesheer.com, bundesheer.org und bundesheer.net noch frei waren,
lediglich die Domains heer.at und unserheer.at hatte registrieren
lassen.


Die offizielle Bundesheer-Homepage findet sich auf der Site des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Offizielle Begründung für das Vorgehen gegen Koch ist: "Wo Bundesheer draufsteht, muß auch Bundesheer drinn' sein." Die Domains heer.at und unserheer.at wurden vom Verteidigungsministerium allerdings bis dato noch nicht genutzt.

Detail am Rande:
Eine Innsbrucker Privatperson hat sich mittlerweile die Domain
bundesheer.at registrieren lassen. Auf der Site soll ein
Diskussionsforum zum Thema Neutralität und Bundesheer eingerichtet
werden.
