Telekom-Novelle abgeändert in den Ministerrat
Nach scharfer Kritik der österreichischen Mobilfunkbetreiber und der Telekom Austria kommt die so genannte "kleine" Novelle zum Telekommunikationsgesetz [TKG] heute Nachmittag abgeändert in den Ministerrat.
In der gekürzten Version sind lediglich die Umsetzung der Endgeräterichtlinie und der Instanzenzug bei Entscheidungen der Telekom-Control-Kommission, gegen die künftig beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erhoben werden kann, enthalten, erwartet One-Finanzchef Eduard Zehetner.
Die umstrittenen Passagen sollen in Ausschusssitzungen zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden.
Von ursprünglich 27 Punkten soll die Kurzfassung nur mehr eine Hand voll Artikel umfassen, die sich auf Inhalte beschränken, deren Änderung für das Budget notwendig sind. Im Budgetgesetz sind Einnahmen von mindestens vier Milliarden ATS [291 Mio. Euro] aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen [Universal Mobile Telecommunications System] vorgesehen, daher muss die Novelle als Budgetbegleitgesetz im Ministerrat beschlossen werden. Vorerst wurde aus dem Infrastrukturministerium zu den Änderungen keine Stellungnahme abgegeben.
Nicht beschlossen werden demnach heute die umstrittenen, in der Novelle vorgesehenen Eingriffsmöglichkeiten der Regulierungsbehörde Telekom Control in bestehende Konzessionen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preisgestaltung und Abrechnungssystem sowie der Rechtsanspruch künftiger Telekom-Betreiber auf "national roaming", womit bestehende Mobilfunkbetreiber Marktnewcomern ihre Infrastruktur mit einem vom Regulator festgesetzten Preis zur Verfügung stellen müssten.
