25.03.2004

CEBIT

Schindluder mit "TCO" und "Dolby"

Die weltgrößte Computermesse CeBIT hat auch den Richtern der Patentstreitkammer des Landgerichts Braunschweig viel Arbeit bereitet.

So sind 18 Mal einstweilige Verfügungen wegen des Verstoßes gegen gewerbliche Schutzrechte gegen CeBIT-Aussteller erlassen worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Der Schwerpunkt habe bei Verletzungen des Rechts an den Marken "TCO" [Gütesiegel für strahlungsarme Bildschirme] und der Bezeichnung "Dolby" gelegen.