Schindluder mit "TCO" und "Dolby"
Die weltgrößte Computermesse CeBIT hat auch den Richtern der Patentstreitkammer des Landgerichts Braunschweig viel Arbeit bereitet.
So sind 18 Mal einstweilige Verfügungen wegen des Verstoßes gegen gewerbliche Schutzrechte gegen CeBIT-Aussteller erlassen worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Der Schwerpunkt habe bei Verletzungen des Rechts an den Marken "TCO" [Gütesiegel für strahlungsarme Bildschirme] und der Bezeichnung "Dolby" gelegen.
Trotz sinkender Besucherzahlen zeigten sich Aussteller und Veranstalter der Computermesse CeBIT am letzten Tag "durchweg sehr zufrieden" über den Messeverlauf.
Messefazit: "CeBIT verleiht Schwung für das Jahr"
